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Geschädigt durch das
Quartoblechkartell?

Wir bündeln Ihre Ansprüche zur effektiven Durchsetzung!

Kartell

Das Kartell

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Am 12. Dezember 2019 hat das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von rund 646 Millionen Euro gegen vier große Hersteller von Quartoblechen wegen der Abstimmung über die Festsetzung bestimmter Aufpreise und Zuschläge von Quartoblechen in Deutschland verhängt.

 

An dem Kartell waren die folgenden vier Unternehmen beteiligt: 

 

Das Ziel des wettbewerbswidrigen Verhaltens bestand darin, nicht über die einheitlichen Aufpreise und Zuschläge mit den Kunden zu verhandeln und so möglichst keine Rabatte zu gewähren. Die Hersteller haben sich insbesondere über:

  • verschiedene Güteaufpreise ausgehend vom vereinheitlichten Berechnungsschema der Stahlgüte S355 (beispielsweise Aufpreise für Schiffbaugüten, für Druckbehälterstähle gemäß DIN-EN 10028, für Baustähle gemäß DIN-EN 10025, für Multiqualitäten bzw. Mehrfachqualitäten und für thermomechanisch gewalzte Stähle),

  • diverse Aufpreise (beispielsweise für Ultraschallprüfungen, Brucheinschnürungen senkrecht zur Erzeugnisoberfläche, besondere Prüfungen, Stahlkiesstrahlen und Grundieren) und

  • Legierungs- und Schrottzuschläge

abgesprochen.

Von dem Kartell sind all diejenigen nachteilig betroffen, die zwischen Mitte 2002 und 2016 Quartobleche erworben haben.

  • Ilsenburger Grobblech GmbH 

  • voestalpine Grobblech GmbH

  • thyssenkrupp Steel Europe AG 

  • Dillinger Hüttenwerke AG

Statement Andreas Mundt

„Nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrages im Juli 2002 bis zum August 2008 haben sich Vertreter

der Stahlhersteller regelmäßig im sogenannten Technikerkreis der Walzstahl-Vereinigung getroffen und haben Absprachen über die wichtigsten Aufpreise und Zuschläge für bestimmte Quartobleche in Deutschland getroffen. In den Folgejahren bis Mitte 2016 haben die Unternehmen diese Preisbestandteile weiterhin nach den einheitlichen, untereinander vereinbarten Modellen berechnet oder koordiniert voneinander abgeschrieben.“

 - Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes

Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Quartoblechkartell zu kartellbedingt überhöhten Preisen und folglich einem Schaden bei den Abnehmern von Quartoblechen geführt hat.

 

Aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien ergibt sich, dass Absprachen der vorliegenden Art in der Regel zu signifikanten kartellbedingten Preisüberhöhungen führen. Im Fall des Quartoblechkartells könnte sich der kartellbedingte Preisaufschlag ersten Schätzungen zufolge auf bis zu 10% der tatsächlich für Quartobleche bezahlten Preise belaufen.

 

Sollte Ihr Unternehmen seit Mitte 2002 in Deutschland Quartobleche von den Kartellanten oder Dritten bezogen haben, können Ihnen daher Schadensersatzansprüche gegen die Kartellanten zustehen. Diese Schadensersatzansprüche sind darauf gerichtet, Ihr Unternehmen so zu stellen, wie es stünde, wenn es die Quartobleche unter funktionierenden Wettbewerbsbedingungen erworben und keine kartellbedingt überhöhten Preise bezahlt hätte.

 

Das Bundeskartellamt schreibt zu Schadensersatzansprüchen der Geschädigten:

 

„Personen, denen aus dem Verstoß ein Schaden entstanden ist, können diesen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von den Beteiligten ersetzt verlangen. Soweit die Entscheidungen bereits rechtskräftig sind, kommt ihnen gegenüber dem jeweiligen Adressaten des Bescheides im Hinblick auf die Feststellung des Verstoßes eine Bindungswirkung nach § 33b GWB oder § 33 Abs. 4 GWB a.F. zu.“

 

Der Schaden

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Das Vorgehen

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1.

2.

3.

Bündelung der Ansprüche

Gütliche Einigung 

Gerichtliche Durchsetzung

Wir bündeln Ihre Schadensersatzansprüche mit den Ansprüchen anderer Unternehmen und bieten Ihnen die Durchsetzung im Wege einer Streitgenossenschaft oder des Kaufs Ihrer Ansprüche gegen Zahlung eines sofortigen Kaufpreises an.

Eine solche Bündelung verbessert die Verhandlungsposition und damit die Erfolgsaussichten im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

Die Bündelung ermöglicht zudem eine robustere Ermittlung des 

Kartellschadens aufgrund der breiteren Datenbasis.

Die mit uns kooperierenden Rechtsanwälte streben im

ersten Schritt regelmäßig eine einvernehmliche Einigung mit

den Kartellanten an. 

Dabei ist eine fundierte Vorbereitung in tatsächlicher, rechtlicher und ökonomischer Hinsicht notwendig. Insbesondere werden die Ansprüche durch eine wettbewerbsökonomische Analyse gegenüber den Kartellanten substantiiert vorgetragen.

Falls und soweit die Kartellanten nicht zu einer einvernehmlichen Lösung bereit sind, werden die Schadensersatzansprüche gerichtlich durchgesetzt. 

Die Bündelung von Ansprüchen ist hierbei vorteilhaft, da es die Kosten

im Vergleich zum einzelfallbasierten Vorgehen senkt und damit die Durchsetzung in vielen Fällen

überhaupt erst wirtschaftlich ermöglicht.

Das Vorgehen

Betroffene Branchen

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Schiffs- und

Werftbranche

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Schiffs-und Werftbau

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Stahlbrückenbau

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Stahlrohrbau

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Offshorebauwerke

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Kranstahlwerke

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Windkraftanlagen

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Hochbau

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und weitere Branchen

Der Schaden
Branchen

Der Ablauf

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2.

3.

4.

5.

1.

Prüfung und 

Beratung

Finanzierung

Wettbewerbs-ökonomische Analyse

Gütliche Einigung 

Gerichtliche Durchsetzung

Nach Ihrer Registrierung informieren wir Sie 

kostenfrei und unverbindlich über das Vorgehen und klären etwaige Fragen.

Nach der Prüfung Ihres Falls erhalten Sie eine erste Einschätzung, welche Ihrer Bezüge von Quartoblechen von dem Kartell betroffen sein könnten.

Im nächsten Schritt 

erhalten Sie ein Finanzierungs- oder Kaufangebot.

In beiden Varianten werden die Kosten der Datenerfassung, der Erstellung eines ökonomischen Gutachtens, die Rechtsanwaltskosten sowie die Gerichtskosten von dem mit uns kooperierenden Prozessfinanzierer übernommen.

Renommierte Wett-bewerbsökonomen ermitteln den kartellbedingt 

entstandenen Schaden.

Dabei übernehmen wir die Aufbereitung der erforderlichen Daten und die Extraktion der Informationen aus Ihren Rechnungen und Belegen.

Sie stellen uns lediglich alle Ihnen vorliegenden Unterlagen im Zusammenhang mit dem Bezug von Quartoblechen physisch oder in digitaler Form zur Verfügung.

Das primäre Ziel ist ein außergerichtlicher Vergleich mit den Kartellanten. Unsere Erfahrung zeigt, dass ein gebündeltes Vorgehen die Wahrscheinlichkeit erfolgreicher Vergleichs-verhandlungen mit den Kartellanten erhöhen kann.

Sofern die Kartellanten nicht zu einer gütlichen Einigung bereit sind, werden die Schadensersatz-ansprüche gerichtlich durchgesetzt.

Die mit uns kooperierenden Rechtsanwälte sind auf 

die Durchsetzung von Kartellschadensersatz-ansprüchen spezialisiert.

Der Ablauf

Die Experten

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Die Litigation Financing & Capital GmbH ist ein auf die Identifikation und Aufarbeitung von (Kartell-) 

Schadensersatzansprüchen spezialisiertes Unternehmen, das Sie gemeinsam mit der Kanzlei Lieff Cabraser Heimann & Bernstein und dem Finanzierer FourWorld Capital im Quartoblechkartell unterstützt.

Lieff Cabraser zählt zu den führenden, auf die Klägerseite spezialisierten Kanzleien mit Standorten in San Francisco, New York, Nashville und München.

Lieff Cabraser vertritt Geschädigte in den komplexesten Streitigkeiten insbesondere in den Bereichen Kartellrecht, Wertpapierrecht, Daten- und Verbraucherschutzrecht, Arbeitsrecht sowie Umwelt- und Produkthaftung.

Das deutsche Team von Lieff Cabraser hat langjährige Erfahrung in der Strukturierung, Koordinierung und Verfolgung von Kartellschadens-ersatzfällen in Deutschland und Europa und vertritt hierbei regelmäßig Geschädigte, Prozessfinanzierer und institutionelle Investoren.

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Die Litigation Financing & Capital (LFC) mit Sitz in Frankfurt am Main hat sich auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen Dritter spezialisiert.

Die Aufgaben und Expertise der LFC umfassen hierbei die Identifikation der Prozesse, die Umsetzung mit modernster IT-Infrastruktur sowie das Projektmanagement zwischen Gutachtern, Anwälten und Geschädigten.

Seit 2018 bündelt das Gründerteam die Kompetenzen, die zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche notwendig sind. Die Gründer haben Erfahrungen im Management großer und komplexer Prozesse und in der ökonomischen Begutachtung von Schadensersatzfällen.

Die FourWorld Capital Management ist ein bei der SEC (amerikanische Börsenaufsicht) registrierter Anlageberater mit Büros in New York und Berlin.

FourWorld Capital ist auf Investitionsmöglichkeiten mit steuerlichen, rechtlichen und regulatorischen Katalysatoren, wie in 

Kartellschadensersatzfällen oder im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz, spezialisiert.

In Deutschland hat FourWorld Capital dabei bisher in verschiedene (Kartell-) Schadensersatzprozesse, sowohl in   außergerichtlichen als auch in gerichtlichen Verfahrensstufen, investiert und dadurch die Durchsetzung der Ansprüche der geschädigten Unternehmen ermöglicht.

Durchsetzung der Ansprüche

Haben Sie Fragen?

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Kontaktieren Sie uns:

Litigation Financing & Capital GmbH

Weserstraße 4

D-60329 Frankfurt am Main

Telefon: +49 69 348 687 750

E-Mail: info@litigationfinancing.de

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