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  • Welche Vorteile haben geschädigte Unternehmen von einer Zusammenarbeit mit uns?
    Kartellschadensersatzverfahren können kompliziert, zeitaufwändig und kostenintensiv sein. Die Berechnung und der Nachweis des Schadens sind in der Regel nur mit erheblichem Aufwand und einer breiten Datenlage möglich. Die Vorteile einer Zusammenarbeit mit uns sind: Erfahrene Experten – Die Durchsetzung der Ansprüche wird von der auf Kartellschadensersatz spezialisierten Kanzlei Lieff Cabraser Heimann & Bernstein begleitet. Weiterhin werden anerkannte und renommierte Wettbewerbsökonomen ein Schadensgutachten erstellen. Modernste IT – Durch einen vollständig digitalisierten Datenerfassungs- und verwaltungsprozess bieten wir die effizienteste Lösung, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Kein Kostenrisiko – Sie tragen keine Kosten für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sollten sie sich für die Finanzierungsvariante entscheiden, erhalten wir nur im Erfolgsfall einen Teil Ihres Schadensersatzes als Provision. Sollten Sie sich für das Kaufangebot entscheiden, tragen Sie ebenfalls keinerlei Kosten und erhalten unmittelbar einen Kaufpreis für Ihre Ansprüche.
  • Verjähren die Schadensersatzansprüche?
    Die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Quartoblechkartell unterliegen der Verjährung. Die Hemmung der Verjährung aufgrund der Untersuchungen des Bundeskartellamtes endete im Dezember 2020. Daher ist zeitnah zu prüfen, welche Schäden noch geltend gemacht werden können und bis wann eine Geltendmachung zu erfolgen hat. Registrieren Sie Ihr Unternehmen hierzu bis zum 15. April 2023.
  • Sammelklagen gibt es in Deutschland doch überhaupt nicht?
    Die Bündelung einer Vielzahl von geschädigten Unternehmen wird im Rahmen einer sogenannten Streitgenossenschaft oder durch den Ankauf Ihres Schadensersatzanspruchs vorgenommen. Die Ansprüche werden auf diese Weise gemeinsam mit einer Vielzahl von Unternehmen gegenüber den Kartellanten geltend gemacht.
  • In welchem Zeitraum müssen die Quartobleche erworben worden sein?
    Die Bezüge von Quartoblechen müssen während des Verstoßzeitraums seit Mitte 2002 stattgefunden haben.
  • Welche Quartobleche sind betroffen?
    Das Quartoblechkartell betraf verschiedene Güteaufpreise ausgehend von dem vereinheitlichten Berechnungsschema der Stahlgüte S355, so beispielsweise die Güteaufpreise für Schiffbaugüten, für Druckbehälterstähle gemäß DIN-EN 10028, für Baustähle gemäß DIN-EN 10025, für Multiqualitäten bzw. Mehrfachqualitäten und für thermomechanisch gewalzte Stähle, sogenannte „TM-Stähle“. Weiterhin betraf das Kartell diverse Aufpreise, so beispielsweise die Aufpreise für die Ultraschallprüfung, die Aufpreise für die Brucheinschnürung senkrecht zur Erzeugnisoberfläche, die Aufpreise für besondere Prüfungen und die Aufpreise für Stahlkiesstrahlen und Grundieren. Schließlich waren auch Legierungs- und Schrottzuschläge betroffen.
  • Welche Unternehmen waren am Kartell beteiligt?
    Am Kartell waren die folgenden vier Unternehmen beteiligt: Ilsenburger Grobblech GmbH voestalpine Grobblech GmbH thyssenkrupp Steel Europe AG Dillinger Hüttenwerke AG Die Dillinger Hüttenwerke AG erhielt einen vollständigen Bußgelderlass, da sie als erstes Unternehmen mit dem Bundeskartellamt kooperiert hat. Ein Bußgelderlass stellt allerdings keine Befreiung von der zivilrechtlichen Haftung für die entstandenen Schäden dar. Kontaktieren Sie uns zudem auch gerne, wenn Sie seit 2002 Quartobleche von anderen Herstellern erworben haben. Unter Umständen haben Sie auch für diese Quartobleche zu hohe Preise gezahlt, sodass Ihnen ein Schadensersatzanspruch gegen die Kartellanten zustehen kann.
  • Welche Schäden sind entstanden?
    Der Bußgeldentscheidung des Bundeskartellamtes kommt eine gesetzliche Bindungswirkung hinsichtlich des schuldhaften Kartellrechtsverstoßes zu. Die für die Schadensersatzansprüche zuständigen Zivilgerichte sind an die diesbezüglichen Feststellungen des Bundeskartellamtes gebunden. Der Betroffene hat damit nur noch die erlittenen Schäden darzulegen und zu beweisen. Wettbewerbsbehörden treffen regelmäßig keine Feststellungen zu den aufgrund eines Kartells konkret eingetretenen Schäden. Diese Schäden können jedoch von Wettbewerbsökonomen geschätzt werden. Wir arbeiten im Fall des Quartoblechkartells mit erfahrenen Wettbewerbsökonomen zusammen, um die konkret eingetretenen Schäden zu ermitteln. Für den Fall des Quartoblechkartells liegen die kartellbedingten Preisaufschläge ersten Schätzungen zufolge bei bis zu 10 % der für Quartobleche tatsächlich bezahlten Preise.
  • Welche Kosten entstehen mir für die Durchsetzung meiner Ansprüche?
    Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Basis einer reinen Erfolgsprovision. Die Kosten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche trägt der Prozessfinanzierer FourWorld Capital Management. Es gibt keine versteckten Gebühren. Nur bei erfolgreicher Durchsetzung Ihrer Ansprüche vergütet Ihr Unternehmen unsere Unterstützung mit einem Anteil vom erwirkten Schadensersatz als Erfolgsprovision. Falls kein Schadensersatz erlangt werden kann, tragen Sie auch keine Kosten. Im Fall eines Kaufangebots für Ihre Schadensersatzansprüche tragen Sie ebenfalls keine Kosten und erhalten unmittelbar einen Kaufpreis für Ihre Ansprüche.
  • Welche Dokumente müssen vorhanden sein?
    Um Ihre Bezüge von Quartoblechen nachweisen zu können, benötigen wir Rechnungen oder Auftragsbestätigungen. Soweit für länger zurückliegende Bezüge keine Rechnungen oder Auftragsbestätigungen mehr vorhanden sind, können auch digitale ERP Auszüge oder andere Buchhaltungsdaten herangezogen werden.
  • Wie lautet die Entscheidung des Bundeskartellamts?
    Lesen Sie hier die Pressemitteilung zu der Entscheidung des Bundeskartellamts vom 12. Dezember 2019 und hier den Fallbericht vom 03. August 2020. Pressemitteilung: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Pressemitteilungen/2019/12_12_2019_Quartobleche.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Fallbericht: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Entscheidung/DE/Fallberichte/Kartellverbot/2020/B12-25-16.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Falls Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne unter der

+49 69 348 687 750

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